Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadt Dornstetten für Kauf von Eintrittskarten
Fassung vom 1.10.2016
I. Vertragsgrundlagen
Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer (nachfolgend Kunde genannt) und dem entsprechenden Veranstalter zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er in einer der Vorverkaufsstellen ein Ticket erwirbt. Mit dem Verkauf bzw. dem Versand der Eintrittskarte kommt der Eintrittskarten- bzw. Veranstaltungsvertrag mit dem jeweiligen Veranstalter durch Vermittlung der Stadt Dornstetten zustande. Beim Besuch der Veranstaltung gelten regelmäßig separate Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
II. Preise und Gebühren
Für die Abwicklung des Ticketkaufs (Bearbeitung und ggf. Versand) werden dem Kunden bei einzelnen Veranstaltungen eine Vorverkaufsgebühr (regelmäßig 10% des Ticketpreises einschließlich MwSt.), sog. System- und Servicegebühren sowie ggf. Versandgebühren berechnet.
III. Ticketkauf und Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet.
IV. Einlass
Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich.
V. Verlegung oder Ausfall einer Veranstaltung
Dem Veranstalter steht das Recht zu, aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Absage des verpflichteten Künstlers, die Veranstaltung terminlich oder örtlich zu verlegen. Der Veranstalter ist auch befugt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund gänzlich abzusagen.
Wird die Veranstaltung gänzlich abgesagt, so kann der Käufer seine Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen zurückgeben und der Verkäufer erstattet den Nennwert der Eintrittskarte zurück.
VI. Aufzeichnungen
Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten, Foto- Film- und Videokameras ist nicht gestattet. Der Veranstalter kann verbotswidrig mitgeführte Geräte vor und während der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Unberührt bleibt davon die Möglichkeit, wegen unzulässiger Ton- Foto, Film- und Videoaufnahmen strafrechtliche Schritte einzuleiten.
VII. Umtausch
Ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
VIII. Haftung
Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus beschränkt der Veranstalter seine vertragliche oder gesetzliche Haftung für eigenes oder fremdes Handeln im Rahmen des gesetzlich Möglichen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Schadensersatz wegen Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände, insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte. Der Veranstalter leistet auch keinen Schadensersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.
IX. Abschließende Bemerkung
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.